Zum Inhalt springen

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns am häufigsten fragen.

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut ausschließlich das Gemeinschaftseigentum — Dach, Fassade, Treppenhaus, gemeinschaftliche Anlagen. Die Sondereigentumsverwaltung verantwortet das Innere der Wohnung und das Mietverhältnis. Schäden am Gemeinschaftseigentum behebt die Sondereigentumsverwaltung nicht selbst, sondern meldet sie an die WEG-Verwaltung beziehungsweise den Versicherer. Liegen beide Mandate bei derselben Verwaltung, entstehen kurze Wege zwischen Gemeinschaft und Einzeleigentum.

Ist eine Sondereigentumsverwaltung vorgeschrieben?

Nein. Sie ist rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichen Elementen nach § 675 BGB und anders als die WEG-Verwaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig. Einen gesetzlichen Mindestleistungskatalog gibt es nicht — Umfang und Vergütung ergeben sich allein aus dem Verwaltervertrag.

Können wir die Verwaltungskosten auf die Mieter umlegen?

Die Kosten der Sondereigentumsverwaltung sind als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzbar, dürfen aber nicht auf den Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten zählen im Wohnraummietrecht nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Wie ist unser Geld bei Ihnen geschützt?

Wir führen die Konten als Fremdgeld, strikt getrennt vom Verwaltervermögen. Die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft legen wir zweckgebunden, getrennt und verzinslich an. Beim Sondereigentum führen wir ein vom WEG-Vermögen getrenntes Treuhand- und Mietkonto; Mieten und Zahlungen werden ausschließlich treuhänderisch abgewickelt. Die Mietkaution liegt nach § 551 BGB getrennt vom eigenen Vermögen und insolvenzfest und beträgt höchstens drei Nettokaltmieten.

Hausgeldabrechnung oder Betriebskostenabrechnung — was bekomme ich wann?

Eigentümer einer Gemeinschaft erhalten die Hausgeldabrechnung: die jährliche Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, als Gesamt- und Einzelabrechnung je Einheit, dazu den Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage. Mieter erhalten die Betriebskostenabrechnung nach Betriebskostenverordnung; sie muss den Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erreichen — diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

An wen wenden wir uns, wenn etwas ist?

An Ihren festen Ansprechpartner, mit definierten Reaktions- und Erreichbarkeitszeiten. Kein Ticketsystem, kein Callcenter. Bei Gefahr im Verzug greift die Notgeschäftsführung.

Wie läuft ein Verwalterwechsel ab?

Wir sichten die Unterlagen vor der Übernahme, übernehmen Konten, Vollmachten und Beschluss-Sammlung strukturiert und stellen den Anschluss an Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung sicher. Den Ist-Zustand halten wir bei einer Übernahmebegehung mit Foto-Dokumentation fest. Wir halten uns an dieselbe Regel, die wir von anderen erwarten: Kommt es später zu einem Wechsel, geben wir geordnet ab.

Was kostet die Verwaltung?

Das hängt von Umfang, Größe, Zustand und Sparte ab — sie bestimmen den Aufwand. Deshalb kalkulieren wir jedes Mandat einzeln und besprechen das Angebot persönlich mit Ihnen, statt Ihnen eine Liste hinzulegen, die auf Ihr Objekt nicht passt.

Angebot

Jedes Haus ist anders — deshalb jedes Angebot auch.

Umfang, Größe, Zustand und Sparte bestimmen den Aufwand. Deshalb kalkulieren wir jedes Mandat einzeln und besprechen es persönlich mit Ihnen, statt Ihnen eine Liste hinzulegen, die auf Ihr Objekt nicht passt.