Verlässlichkeit
Zugesagtes wird gehalten. Sie müssen nicht nachhaken, damit Dinge erledigt werden.
Über uns
Wir haben keine Jahrzehnte Firmenhistorie zu bieten. Unsere Mitarbeiter bringen dafür jahrzehntelange Berufserfahrung in der Hausverwaltung mit. Dazu moderne Werkzeuge, frische Strukturen und die volle Aufmerksamkeit für jedes einzelne Objekt.
Statt verkrusteter Abläufe arbeiten wir durchgängig digital, kommunizieren klar und geben Ihnen einen festen Ansprechpartner, der Ihr Objekt wirklich kennt. Kein Ticketsystem, kein Callcenter.
Unser Sitz ist Schönefeld. Wir betreuen Objekte in Berlin und Brandenburg.
Zugesagtes wird gehalten. Sie müssen nicht nachhaken, damit Dinge erledigt werden.
Klare Zahlen, klare Worte. Abrechnungen und Entscheidungen sind jederzeit nachvollziehbar.
Ein fester Ansprechpartner mit definierten Reaktions- und Erreichbarkeitszeiten.
Wie wir arbeiten
Gemeinschafts-, Objekt- und Mietkonten laufen als Fremdgeld, strikt getrennt von unserem Vermögen. Eine Vermischung mit Geldern anderer Mandate ist ausgeschlossen.
Prüfpflichtige Anlagen, Wartungen und Winterdienst führen wir mit Fristenkontrolle und lückenloser Dokumentation — als Haftungsnachweis für Sie.
Wir halten uns an dieselbe Regel, die wir von anderen erwarten: Kommt es zu einem Wechsel, geben wir Unterlagen, Konten und Beschluss-Sammlung geordnet ab.
Angebot
Umfang, Größe, Zustand und Sparte bestimmen den Aufwand. Deshalb kalkulieren wir jedes Mandat einzeln und besprechen es persönlich mit Ihnen, statt Ihnen eine Liste hinzulegen, die auf Ihr Objekt nicht passt.
Orientierung
Die WEG-Verwaltung betreut ausschließlich das Gemeinschaftseigentum, die Sondereigentumsverwaltung das Innere der Wohnung und das Mietverhältnis. Liegen beide Mandate bei derselben Verwaltung, entstehen kurze Wege zwischen Gemeinschaft und Einzeleigentum.
Was sollen wir verwalten?
Ihre Angaben gehen an info@aventra-hv.com. Beim Klick öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit der vorbereiteten Anfrage — Sie müssen sie nur noch ergänzen und abschicken. Hinweise dazu in der Datenschutzerklärung.
Rechtlicher Hintergrund
Die Sondereigentumsverwaltung ist rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichen Elementen nach § 675 BGB. Anders als die WEG-Verwaltung ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig, und es gibt keinen gesetzlichen Mindestleistungskatalog. Umfang und Vergütung ergeben sich allein aus dem Verwaltervertrag. Die WEG-Verwaltung betreut ausschließlich das Gemeinschaftseigentum — Dach, Fassade, Treppenhaus, gemeinschaftliche Anlagen. Die SEV verantwortet das Innere der Wohnung und das Mietverhältnis. Schäden am Gemeinschaftseigentum behebt die SEV nicht selbst, sondern meldet sie an die WEG-Verwaltung beziehungsweise den Versicherer. Liegen beide Mandate bei derselben Verwaltung, entstehen kurze Wege zwischen Gemeinschaft und Einzeleigentum.
Rechtlicher Hintergrund
Für das Sondereigentum ist ein vom WEG-Vermögen getrenntes Konto zu führen; eingehende Mieten und ausgehende Zahlungen werden ausschließlich treuhänderisch abgewickelt. Als Geschäftsbesorger trifft den Verwalter eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht nach § 666 BGB sowie die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten nach § 667 BGB. Die Mietkaution ist nach § 551 BGB getrennt vom eigenen Vermögen und insolvenzfest anzulegen und beträgt höchstens drei Nettokaltmieten. Die Kosten der Sondereigentumsverwaltung sind als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzbar, dürfen aber nicht auf den Mieter umgelegt werden — Verwaltungskosten zählen im Wohnraummietrecht nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Die jährliche Abrechnung der Eigentümergemeinschaft über Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, aufgeteilt in Gesamt- und Einzelabrechnung je Einheit.
Das Dokument, das festlegt, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind.
Die Pflicht, Gebäude und Grundstück so zu sichern, dass Dritte nicht zu Schaden kommen, etwa durch Winterdienst, Baumkontrolle und geprüfte technische Anlagen.